AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der „Ferienwohnung Ankerliebe“

§ 1 Allgemeines

Gegenstand dieser AGB sind alle Verträge die die Vermieter

Elsbeth Esser, Kastanienallee 35, 24159 Kiel, 0172/5474347, ferienwohnung-ankerliebe-kiel@gmx.de

mit einem Gast oder sonstigem Vertragspartner - Kunde/Mieter - schließen.


§ 2 Vertragsschluss, Übergabe, Nutzung

Unsere Angebote sind als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, eine Buchung vorzunehmen. Der Vertrag wird nur rechtskräftig, wenn der Vermieter die Buchung durch Bestätigung oder Erfüllung annimmt. Bis zur Rechtsgültigkeit des Vertrages gelten die telefonischen oder per E-Mail getroffenen Vereinbarungen.

Der Kunde muss zum Zeitpunkt der Buchung mindestens 18 Jahre alt sein.

Anreise am Anreisetag kann nach Absprache flexibel gestaltet werden, Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreise, die eine Verzögerung der folgenden Anreise zur Folge hat, kann die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge haben. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Kunde am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise oder verspäteter Anreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Die Ferienwohnungen dürfen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur von der für die jeweiligen Wohnungen vorgesehenen und bei der Buchung angegeben Personenanzahl bewohnt werden.

Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in den Ferienwohnungen ist nicht erlaubt und ggf. nur nach vorheriger Absprache und gegen Aufpreis inklusive zusätzlicher Kleintierreinigungsgebühr möglich. Haustiere dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in der Ferienwohnung aufhalten. Der Vermieter steht nicht dafür ein, dass sich zu keinem Zeitpunkt Haustiere in der Wohnung aufgehalten haben. Er übernimmt keine Verantwortung für allergische Reaktionen des Kunden.

Die Wohnungen dürfen nur zum Urlaubsgebrauch verwendet werden und es sind in jedem Fall die „Hausregeln“ (wie Ruhezeiten, Rauchverbot, etc.) zu beachten.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Die Übernachtungspreise beziehen sich auf die Wohnung pro Nacht inklusive Strom, Wasser, Heizung, Bettwäsche und  Handtücher (keine Strandtücher); die Reinigungsgebühr fällt einmalig an.

Unabhängig von der Art und Weise der Buchung ist diese sofort verbindlich. Nimmt der Vermieter die Buchung an, wird dem Kunden eine Bestätigung gesendet und der Mietpreis wird entsprechend der nachfolgenden Regelungen erhoben: Die Mieter hat innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtmiete zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und der Vermieter darf den Vertrag kündigen, um die Wohnung anderweitig vermieten zu können. Der Kunde wird dadurch nicht von seiner Zahlungspflicht entbunden.

§ 4 Internet

Der Vermieter unterhält in der Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des WLAN- Zugangs zum Internet ohne Mehrpreis. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Für die Nutzung des Internets ist der jeweilige Nutzer im vollsten Umfang allein verantwortlich. Für wissentlichen und unwissentlichen Missbrauch der Internetnutzung ist der jeweilige Kunde eigenverantwortlich.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§ 5 Endreinigung

Die Wohnung wird dem Mieter sauber und aufgeräumt übergeben. Idealerweise hinterlässt der Kunde die Wohnung in einem Zustand, wie er sie selbst vorfinden möchte.

Auf jedem Fall sind am Abreisetag vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen und die Wohnung ist „besenrein“ zu hinterlassen. Wird die Wohnung stark verschmutzt hinterlassen, so dass für die Reinigungskraft ein wesentlicher Mehraufwand entsteht oder müssen Teppiche, Matratzen, Decken, Polster oder Bettdecken gereinigt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, gegen Vorlage eines Beleges, die Kosten vom Mieter einzufordern.


§ 6 Schäden und Reklamationen

Der Mieterverpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln und im gleichen Zustand zurückzugeben, wie sie übernommen wurden. Ausgenommen davon sind übliche Abnutzung und Verschleiß.

Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Für die Dauer des Aufenthaltes ist der Kunde für Schäden, egal ob diese vom Kunden selbst oder von anderen, die von ihm Zugang zur Wohnung erhalten haben verursacht wurden, und das Abhandenkommen von Inventar verantwortlich.

Die Wohnung wird dem Kunden ohne Mängel übergeben. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Kunde für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.


§ 7 Rücktritt und Umbuchung

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:

Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises

Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises

Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises

Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises

Rücktritt 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90 % des Mietpreises

Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.


§ 8 Haftung und Höhere Gewalt

Schadensersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn diese durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden und

- der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder

- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder

- der Verletzung von essenziellen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen.

Das Angebot und die Ausschreibung wurden nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch Höhere Gewalt wie z.B. Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Grenzschließungen, Verkehrsverhältnissen, etc., durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.

Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.

Für eingebrachte Gegenstände vom Kunden besteht von unserer Seite kein Versicherungsschutz. Für Fahrzeuge die auf dem Grundstück abgestellt werden haften wir bei Beschädigung oder Verlust (auch des Inhaltes) nicht.

Der Kunde haftet für fehlendes und beschädigtes Inventar und muss sich beim Einzug vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugen. Beanstandungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Kunde haftet auch für Schäden, die durch schuldlos handelnde Kinder oder Haustiere verursacht werden. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Kunde in vollem Umfang.


§ 9 Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.


§ 10 Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.


Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

Stand September 2021